Bauherr
Gemeinde Schönfeld
Planung
2015
Die zu beplanende Fläche ist Teil des Gartendenkmals Rittergut Kraußnitz, deshalb bestand die Notwendigkeit, die dauerhaften und baubedingten Auswirkungen der Maßnahme auf das Gartendenkmal zu dokumentieren und das Gebäude harmonisch in das Gesamtensemble einzuordnen.